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   BAG, 27.05.1970 - 5 AZR 425/69   

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https://dejure.org/1970,844
BAG, 27.05.1970 - 5 AZR 425/69 (https://dejure.org/1970,844)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1970 - 5 AZR 425/69 (https://dejure.org/1970,844)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1970 - 5 AZR 425/69 (https://dejure.org/1970,844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebungsverfahren - Vorschriftsmäßige Besetzung des Schiedsgerichts - Aufhebungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 356
  • NJW 1970, 1702
  • MDR 1970, 874
  • DB 1970, 2380
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.10.1963 - 5 AZR 283/62

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit - Sonstige Arbeitsbedingungen -

    Auszug aus BAG, 27.05.1970 - 5 AZR 425/69
    Dies ist mit dem revisionsähnlichen Charakter des Aufhebungsverfahrens unvereinbar, der es gebietet, hier bei die Vorschriften des Revisionsrechts anzuwenden, wenn und soweit die in Betracht kommenden Vorschriften einer analogen Anwendung zugänglich sind (Urteil des Senats in BAG 15, 87 ff= = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG mit Nachweisen aus der Literatur).
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 487/09

    Bühnenschiedsgericht - Kontrollmaßstab - Kunstfreiheit

    Ob die Notfrist des § 110 Abs. 3 ArbGG den Aufhebungskläger dazu zwingt, Verfahrensfehler in der Aufhebungsklage selbst binnen zwei Wochen zu rügen (in diesem Sinne BAG 27. Mai 1970 - 5 AZR 425/69 - BAGE 22, 356, 358; GK-ArbGG/Mikosch Stand Dezember 2010 § 110 Rn. 7; GMP/Germelmann 7. Aufl. § 110 Rn. 9) oder ob es ausreicht, wenn der Verfahrensmangel unverzüglich nach Erhebung der Aufhebungsklage, spätestens innerhalb einer der Revisionsfrist des § 74 ArbGG entsprechenden Frist von einem Monat gerügt wird (in diesem Sinne Senat 26. April 1990 - 6 AZR 462/88 - BAGE 64, 348, 354) , kann dahinstehen.
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    Dabei sind materielle Rechtsfehler von Amts wegen zu berücksichtigen, während es bei Verfahrensmängeln einer dem Revisionsrecht entsprechenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. z.B. BAG 15, 87, 95, 96, 97 = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG, zu II 1 der Gründe; BAG 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953; BAG 39, 1, 6 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu I der Gründe; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 110 Rz 3 ff.; Riepenhausen, Das Arbeitsrecht der Bühne, Ergänzungsband 1965, S. 181).

    Darüber hinaus in entsprechender Anwendung des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO zu fordern, daß Verfahrensmängel des Bühnenoberschiedsgerichts schon in der Aufhebungsklageschrift zu rügen seien (vgl. z.B. BAG 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953), hält der Senat für bedenklich.

  • BAG, 18.08.1986 - 7 AZR 418/85

    Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung eines Bühnenengagementsvertrages -

    Dabei sind materielle Rechtsfehler von Amts wegen zu berücksichtigen, während es bei Verfahrensmängeln einer dem Revisionsrecht entsprechenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. z.B. BAG 15, 87, 95 ff. = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953, zu II 1 der Gründe; BAG 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953; BAG 39, 1, 6 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu I der Gründe; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 110 Rz 3 ff.; Riepenhausen, Das Arbeitsrecht der Bühne, Ergänzungsband 1965, S. 181).

    Darüber hinaus in entsprechender Anwendung des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO zu fordern, daß Verfahrensmängel des Bühnenoberschiedsgerichts schon in der Aufhebungsklageschrift zu rügen seien (vgl. z.B. BAG 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953), hält der Senat für bedenklich.

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98

    Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor - Aufhebungsklage

    Nach den Entscheidungen des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Mai 1970 (- 5 AZR 425/69 - BAGE 22, 356 zu 1 der Gründe) und des Zweiten Senats vom 11. März 1982 (- 2 AZR 233/81 - BAGE 39, 1 zu I der Gründe) ist die entsprechende Rüge bereits in der Aufhebungsklage, also innerhalb der in § 110 Abs. 3 Satz 1 ArbGG vorgesehenen Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Schiedsspruchs vorzubringen.
  • BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 462/88

    Zulässigkeit einer Sonntagsprobe nach Tarif/Gewerberecht

    Der Senat muß für diese Feststellung nicht entscheiden, ob die Verfahrensrüge in der Aufhebungsklage selbst erhoben werden muß (BAG Urteil vom 27. Mai 1970 - 5 AZR - BAGE 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953) oder gegenüber dieser Rechtsprechung Bedenken zu erheben sind (BAG Urteil vom 18. April 1986, a.a.O.; ablehnend hierzu Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 1990, § 110 Rz 9).
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 314/85

    Wirksamkeit einer Nichtverlängersmitteilung eines befristeten Arbeitsvertrages -

    Dabei sind materielle Rechtsfehler von Amts wegen zu berücksichtigen, während es bei Verfahrensmängeln einer dem Revisionsrecht entsprechenden Verfahrensrüge bedarf (vgl. z.B. BAG 15, 87, 95 ff. = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953, zu II 1 der Gründe; BAG 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953; BAG 39, 1, 6 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu I der Gründe; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 110 Rz 3 ff.; Riepenhausen, Das Arbeitsrecht der Bühne, Ergänzungsband 1965, S. 181).

    Darüber hinaus in entsprechender Anwendung des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO zu fordern, daß Verfahrensmängel des Bühnenoberschiedsgerichts schon in der Aufhebungsklageschrift zu rügen seien (vgl. z.B. BAG 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953), hält der Senat für bedenklich.

  • LAG Köln, 05.03.2008 - 8 Sa 723/07

    Nichtverlängerungsanzeige; Aufhebungsklage; künstlerische Tätigkeit;

    Nach den Entscheidungen des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Mai 1970 (- 5 AZR 425/69 - BAGE 22, 356 zu 1 der Gründe) und des Zweiten Senats vom 11. März 1982 (- 2 AZR 233/81 - BAGE 39, 1 zu I der Gründe) ist die entsprechende Rüge bereits in der Aufhebungsklage, also innerhalb der in § 110 Abs. 3 Satz 1 ArbGG vorgesehenen Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Schiedsspruchs vorzubringen.
  • LAG Köln, 18.09.2009 - 4 Sa 1301/08

    Nichtverlängerungsmitteilung, Aufhebungsverfahren

    Nach den Entscheidungen des 5. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.05.1970 (5 AZR 425/69) und des 2. Senats vom 11.03.1982 (2 AZR 233/81) ist die entsprechende Verfahrensrüge bereits in der Aufhebungsklage (also innerhalb der in § 110 Abs. 3 S. 1 ArbGG vorgesehenen Notfrist von zwei Wochen) vorzubringen.
  • BAG, 14.10.1992 - 5 AZR 59/92

    Zulässigkeit einer Aufhebungsklage - Aufhebung eines Schiedsspruchs - Klage auf

    Von daher bestehen erhebliche Bedenken gegen die Auffassung, daß Verfahrensrügen im Aufhebungsverfahren nur dann berücksichtigt werden können, wenn sie binnen der zweiwöchigen Klagefrist vorgebracht worden sind (so namentlich BAGE 15, 87, 96 = AP Nr. 11 zu § 110 ArbGG 1953; BAGE 22, 356, 358 [BAG 27.05.1970 - 5 AZR 425/69] = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953, zu 1 der Gründe; BAGE 39, 1, 6 [BAG 11.03.1982 - 2 AZR 233/81] = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu I der Gründe).
  • BAG, 23.01.1986 - 2 AZR 243/85

    Wirksamkeit der Beendigung eines befristeten Dienstverhältnisses -

    Lediglich Verfahrensmängel sind auf Rüge hin zu überprüfen (BAG 15, 87, 95 f.; BAG 22, 356; BAG 39, 1, 6).
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